Bußgelder bei Überladung - was Sie beachten sollten
Eine Transportfahrt soll sich lohnen. Daher ist es nachvollziehbar, dass man gerne so viel wie möglich einlädt. Es muss dennoch auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geachtet werden. Überschreiten Sie dieses, droht Ihnen eine Geldstrafe aus dem Bußgeldkatalog für Überladung, da sich das Unfallrisiko durch Überladung und fehlende Ladungssicherheit erheblich steigert.
Erfahren Sie hier, wie schwer ein Fahrzeug überhaupt sein darf, wie man das Gesamtgewicht berechnen kann und wie sich eine Überladung beim Transporter vermeiden lässt.
1. Bußgeldkatalog Überladung: Was besagt er?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht, je nach Überschreitung des zugelassenen Gewichts, im Bußgeldkatalog für Überladung ein Bußgeld als Sanktionsmaßnahme vor sowie Punkte in Flensburg vor. Generell wird im Bußgeldkatalog zwischen Pkws, Lkws sowie Höhe der Überladung unterschieden. Bei Lkws differenziert das Gesetzt zudem zwischen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Dementsprechend gestaltet sich die Geldstrafe.
Ein Beispiel: Überschreitet die Überladung des Lkws 5 % des zulässigen Gesamtgewichts von 2 Tonnen, bekommt der Fahrzeugführer eine Geldstrafe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Übrigens gelten die Strafmaßnahmen auch für einen überladenen Anhänger. Wie hoch das Bußgeld sein könnte, erfahren Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/.
Die Statistiken zu den Verstößen sind alarmierend: Rund 6 % der befragten Kraftfahrzeugführer geben an, mehrmals pro Monat, ca. 16 % mehrmals pro Jahr und ca. 30 % ein- bis zweimal pro Jahr trotz Überladung zu fahren (Quelle: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Thema „Verhaltensbezogene Ursachen schwerer Unfälle hinsichtlich des Fahrens mit überladenen Lkw“, http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/211/pdf/M174.pdf, S. 13, rechte Spalte).
2. Wie schwer darf ein Kraftfahrzeug inklusive Ladung sein?
Sie finden das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugführerschein. Wollen Sie sicher gehen, dass Sie den Transporter nicht überladen haben, sollten Sie vor der Fahrt das Gesamtgewicht des beladenen Autos ausrechnen. Dazu nehmen Sie als Ausgangpunkt das Leergewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer und mit vollem Tank. Dies ziehen Sie vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Die Differenz besagt, wie schwer die gesamte Zuladung inklusive Fahrer sein darf.
Achtung: Auch das Gewicht weiterer Insassen muss berücksichtigt werden.
3. Wo kann man seinen Transporter wiegen lassen?
Meistens können Sie den Transporter dort wiegen lassen, wo er geschäftlich beladen wird. Benutzen Sie das Fahrzeug als Privatperson, gibt es noch Alternativen, wie zum Beispiel Waagen auf Wertstoffhöfen. Im Durschnitt kostet die Leistung zwischen 5 und 10 Euro.
Achtung: Zwar liegen die Einrichtungen meistens in Ihrer Nähe, doch auf dem Weg dahin können Sie in Polizeikontrollen geraten. Auch wenn Sie sich auf dem Weg zu einer öffentlichen Waage befinden, handelt es sich bei Überladung dennoch um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht bzw. die StVO.
4. So können Sie mehr zuladen
Ein Tipp unter Profis: Dank innovativer Leichtbau-Technologie kann mit einem AL-KO Leichtbau-Chassis entscheidend Gewicht eingespart werden, ohne die Stabilität des Transporters zu beeinträchtigen. Freuen Sie sich: So können Sie mehr zuladen, mehr Kunden pro Tag beliefern und Zeit sparen. Das steigert die Wirtschaftlichkeit.