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Bußgelder bei Überladung - was Sie beachten sollten

Eine Transportfahrt soll sich lohnen. Daher ist es nachvollziehbar, dass man gerne so viel wie möglich einlädt. Es muss dennoch auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geachtet werden. Überschreiten Sie dieses, droht Ihnen eine Geldstrafe aus dem Bußgeldkatalog für Überladung, da sich das Unfallrisiko durch Überladung und fehlende Ladungssicherheit erheblich steigert.

Erfahren Sie hier, wie schwer ein Fahrzeug überhaupt sein darf, wie man das Gesamtgewicht berechnen kann und wie sich eine Überladung beim Transporter vermeiden lässt.

1. Was steht in den Bußgeldkatalogen zur Überladung?

Die Länder Europas sind bei Bußgeldern im Straßenverkehr sehr individuell unterwegs: Es existiert weder eine einheitliche Übersicht aller Bußgeldkataloge, noch gibt es einen europaweit einheitlichen Katalog für Verkehrssünden.

Portale wie der ADAC Bußgeldrechner geben Informationen zu Bußgeldern in verschiedenen Ländern, doch sind diese auf geläufige Verkehrssünden begrenzt und camperspezifische Delikte wie Überladungen sind meist nicht dabei.

Informationen zu Bußgeldern bei Überladungen in der DACH-Region:

Deutschland

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht, je nach Überschreitung des zugelassenen Gewichts, für Überladung ein Bußgeld als Sanktionsmaßnahme sowie Punkte in der Verkehrssünderdatei vor.

Bezüglich der Überladung wird im Bußgeldkatalog generell zwischen Pkw, Lkw sowie der Höhe der Überladung unterschieden. Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen sowie Lkw differenziert das Gesetz zudem zwischen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter und kann – sofern es unterschiedliche Personen sind – beiden eine Geldstrafe sowie Punkte erteilen.

In Deutschland gibt es eine Toleranz von 2 % für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie eine 5-%-Toleranz für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen – darüber hinaus müssen Sie mit Strafen rechnen. Eine Übersicht für Strafen bei Überladung von gibt es im Bußgeldkatalog, unterteilt nach

Beispiel:

Fahrzeug Bußgeld bei > 5 % Überladung Bußgeld bei > 20 % Überladung
Pkw 38,50 Euro  
Pkw mit Anhänger/Wohnwagen > 2 t

108,50 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

168,50 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

218,50 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

408,50 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

Lkw > 7,5 t

80 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

140 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

190 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

380 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

Wohnmobil bis 7,5 t 10 Euro 95 Euro + 1 Punkt
Wohnmobil > 7,5 t

80 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

140 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

190 Euro + 1 Punkt (Fahrzeugführer)

380 Euro + 1 Punkt (Fahrzeughalter)

Verkehrssünderdatei

In dieser Datei mit dem offiziellen Begriff Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße gespeichert. Diese werden nach Art und Schwere mit Punkten bewertet, die wiederum je nach Schwere der Tat nach 2, 5 oder 10 Jahren gelöscht werden. Bei summiert 8 Punkten in der Verkehrssünderkartei folgt der Fahrerlaubnisentzug – in der Regel für mindestens ein halbes Jahr, bevor man einen Antrag auf Neuerteilung stellen kann.

Österreich

In Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, hier legen die Kontrolleure die Höhe der Bußgelder für einzelne Vergehen im Gesetzesrahmen vor Ort fest. Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes und Art des Fahrzeugs. Eine Toleranz bei Überladung wie in Deutschland von 2 % und 5 % gibt es in Österreich nicht. Zudem können die Kontrolleure die Weiterfahrt untersagen.

Beispiel: Mit dem Wohnmobil kann das Strafmaß bei einer Überladung von mehr als 5% etwa zwischen 170 und 210 Euro betragen, bei mehr als 15% droht eine Anzeige sowie die individuelle Strafzumessung. Bei Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen droht diese bereits bei mehr als 5 % Überladung. Bei besonders schweren Verstößen kann die Strafe sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Ebenso muss der Fahrer oder Halter für die Kosten des Wiegens aufkommen.

Informationen zu Ladung, Überladung und möglichen Bußgeldern finden Sie auf den Websites des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC) oder des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Schweiz

Ähnlich ist die Situation in der Schweiz: Bei mehr als 5 % Überladung wird das Bußgeld individuell festgelegt, die Bußgelder richten sich generell nach der Gewichtsklasse des Fahrzeugs oder des Gespanns. Zudem drohen eine Strafanzeige und ein anschließendes Fahrverbot in der Schweiz. Außerdem muss das Übergewicht vor der Weiterfahrt abgeladen werden.

Beispiel: In der Schweiz wird ab dem ersten Kilo angerechnet: Bis zu 100 Kilogramm Überladung können umgerechnet etwa 85 Euro kosten, zwischen 100 Kilogramm und 5 % Überladung schwanken die Bußgelder zwischen circa 170 und 220 Euro. Ab 5 % gilt die individuelle Festsetzung des Strafmaßes.

Auf der Internetseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) finden Sie detaillierte Informationen zu Verkehrsregeln und Bußgeldern in der Schweiz, einschließlich Bußgeldern für Überladungen. Die vollständige Bussenliste der Schweiz ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.fedlex.admin.ch

2. Wie schwer darf ein Kraftfahrzeug inklusive Ladung sein?

Sie finden das zulässige Gesamtgewicht im Fahrzeugführerschein. Wollen Sie sicher gehen, dass Sie den Transporter nicht überladen haben, sollten Sie vor der Fahrt das Gesamtgewicht des beladenen Autos ausrechnen. Dazu nehmen Sie als Ausgangpunkt das Leergewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer und mit vollem Tank. Dies ziehen Sie vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Die Differenz besagt, wie schwer die gesamte Zuladung inklusive Fahrer sein darf.

Achtung: Auch das Gewicht weiterer Insassen muss berücksichtigt werden.

3. Wo kann man seinen Transporter wiegen lassen?

Meistens können Sie den Transporter dort wiegen lassen, wo er geschäftlich beladen wird. Benutzen Sie das Fahrzeug als Privatperson, gibt es noch Alternativen, wie zum Beispiel Waagen auf Wertstoffhöfen. Im Durschnitt kostet die Leistung zwischen 5 und 10 Euro.

Achtung: Zwar liegen die Einrichtungen meistens in Ihrer Nähe, doch auf dem Weg dahin können Sie in Polizeikontrollen geraten. Auch wenn Sie sich auf dem Weg zu einer öffentlichen Waage befinden, handelt es sich bei Überladung dennoch um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht bzw. die StVO.

4. So können Sie mehr zuladen

Ein Tipp unter Profis: Dank innovativer Leichtbau-Technologie kann mit einem AL-KO Leichtbau-Chassis entscheidend Gewicht eingespart werden, ohne die Stabilität des Transporters zu beeinträchtigen. Freuen Sie sich: So können Sie mehr zuladen, mehr Kunden pro Tag beliefern und Zeit sparen. Das steigert die Wirtschaftlichkeit.