Zulässige vs. tatsächliche Anhängelast - was droht bei Überladung?
Jeder, der schon einmal mit einem Anhänger gefahren ist, musste sich mit den gesetzlichen Regelungen der Anhängelast auseinandersetzen. Doch was ist die Anhängelast eigentlich? Wie hoch darf sie maximal sein? Und was droht bei einer Überschreitung der zulässigen Last? AL-KO Fahrzeugtechnik klärt auf.
Was ist die Anhängelast?
Die Anhängelast beschreibt die Last, die ein Fahrzeug mittels eines Anhängers hinter sich her zieht. Bei dem Anhänger kann es sich gleichermaßen um einen Pkw-Anhänger, aber auch um Wohnwagen oder Tieranhänger handeln. Entscheidend für die zulässige Anhängelast ist allerdings nicht das zulässige Gesamtgewicht des jeweiligen Anhängers, sondern dessen tatsächliche Masse (Achs- und Stützlast) im Vergleich zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs. Letztere ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung oder einem gegebenenfalls vorhandenen fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten.
Wie hoch darf die Anhängelast maximal sein?
Wie hoch die Anhängelast bei einem Fahrzeug maximal sein darf, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Gemäß § 42 darf die tatsächliche Anhängelast nicht größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Maximal darf die Anhängelast 3,5 t betragen.
Welche Anhängelast ein Fahrzeug grundsätzlich maximal hinter sich herziehen darf, kann der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnommen werden.
Bei der Angabe der zulässigen Anhängelast gibt es zwei verschiedene Werte, einen für gebremste und einen für ungebremste Anhänger. Demzufolge gibt es auch Unterschiede bei der zulässigen Anhängelast. Bei ungebremsten Anhängern dürfen die meisten Kleinwagen eine Anhängelast zwischen 400 und 750 kg ziehen. Verfügt ein Anhänger über eine Auflaufbremse, liegt die zulässige Anhängelast zwischen 1 und 3,5 t. Somit entscheidet nicht nur das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs über die zulässige Anhängelast, sondern auch die Art des Anhängers.
Mit welchen Strafen muss ich bei einer Überschreitung der zulässigen Anhängelast rechnen?
Wenn die zulässige Anhängelast überschritten wird, liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Je nach Schwere des Falles drohen zwischen 30 und 425 Euro Bußgeld. Bei einer Überschreitung von mehr als 5 Prozent muss zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich hauptsächlich danach, …
- … um wie viel Prozent die maximal zulässige Anhängelast überschritten wurde
- … ob das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 7,5t hat oder darüber liegt
Handelt es sich um ein Kfz mit mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, wird unterschieden, ob ein Fahrzeug mit zu hoher Anhängelast selbst aktiv in Betrieb genommen wurde oder ob die Inbetriebnahme lediglich angeordnet wurde.
Aber aufgepasst: Auch wenn darauf geachtet wird, die maximal zulässige Anhängelast nicht zu überschreiten, kann es an anderer Stelle zu Problemen kommen, nämlich dann, wenn das gesamte Gespann zu schwer für die Fahrerlaubnis ist. In solchen Fällen drohen noch drastischere Konsequenzen als bei einer Überschreitung der zulässigen Anhängelast. Informieren Sie sich daher stets gut im Vorfeld über die geltenden gesetzlichen Regelungen.